RIESTERZULAGE RIESTERRENTE ZULAGENRENTE RIESTER RENTE ZULAGEN RENTE
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Zulagenberechtigter Personenkreis
Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit folgende Personen (geregelt in § 10a EStG), wenn sie der
unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
rentenversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Handwerker und über Künstlersozialkasse versicherte Künstler),
Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes),
Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),
ALG II-Empfänger
NEU: Erwerbs- und Dienstunfähige
Bezieher von Krankengeld,
nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt),
Wehr- und Zivildienstleistende,
geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird,
Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren,
Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der
Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird,
Amtsträger
die Ehepartner aller Zulagenberechtigten
Altersvorsorgezulage
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
| Zulage im Jahr |
Grundzulage Ledige |
Verheiratete |
Kinderzulage |
| 2002/ 2003 |
38 EUR |
76 EUR |
46 EUR |
| 2004/ 2005 |
76 EUR |
152 EUR |
92 EUR |
| 2006/ 2007 |
114 EUR |
228 EUR |
138 EUR |
| ab 2008 |
154 EUR |
308 EUR |
185 EUR (300 EUR)* |
| ab 2008 |
200 EUR |
einmalig |
für unter 25 Jährige ** |
Die Grundzulage für Verheiratete muss (zu gleichen Teilen) auf zwei Verträge aufgespalten werden.
Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben (sie fließen im Gegensatz zu einer
Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug dem Sparer also nicht direkt“ zu).
Anspruch auf die Kinderzulage besteht für die Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens einen
Monat lang Kindergeld bezogen wurde (gemäß BMF-Schreiben vom 17. November 2004 – RZ 26).
* Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die bis
einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es hingegen bei der bislang im Gesetz festgelegten Zulage
von 185 Euro.
** Bei erstmaligem Abschluss eines Riester Vertrages erhalten unter 25 Jährige einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von 200,00 €.
Voraussetzung zum Erreichen der vollen Zulagen ist, dass mindestens der Gesamtbeitrag entsprechend der Fördertreppe abhängig
vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet wird. Ansonsten gibt es eine anteilige
Zulage.
|
Grundbeitrag |
Höchstbeitrag |
| 2002/03 |
1 % |
525 EUR |
| ab 2004 |
2 % |
1050 EUR |
| ab 2006 |
3 % |
1575 EUR |
| ab 2008 |
4 % |
2100 EUR |
Neuregelung für Bezieher von Erwerbs- und Dienstunfähigkeitsrenten
Dank des neuen Eigenheimrentengesetzes haben Erwerbs- und Dienstunfähige einen Anspruch auf die
Riester-Förderung. Allerdings nur, wenn sie bereits 2008 den Mindesteigenbeitrag zahlen.
Erwerbs- und Dienstunfähige, die bisher bei der
Riester-Förderung über den Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt waren, brauchten bislang selbst keinen
Mindesteigenbeitrag einzuzahlen (sog. Nullvertrag), um die Zulagen zu erhalten. Sie hingen an der
unmittelbaren Förderberechtigung ihres Ehepartners. Das ändert sich jetzt rückwirkend ab dem Januar 2008.
Sie sind nunmehr selbst unmittelbar förderberechtigt.Dies hat zur Folge, dass sie im Jahr 2008 einen
Mindesteigenbeitrag einzahlen müssen, um die Zulagen zu erhalten. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung
des Mindesteigenbeitrags ist die für die Zulagenberechtigung begründende (Brutto-)Rente wegen voller
Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder auf die Versorgung wegen Dienstunfähigkeit. Zu beachten ist
zudem, dass bei unmittelbar Förderberechtigten der Mindesteigenbeitrag anders zu berechnen ist
(ohne Anrechnung der Grundzulage des mittelbar Berechtigten). Auch die Zuordnung der Kinderzulage spielt
zukünftig eine Rolle. Hier werden also besonders zum Ende des Jahres 2008 Information und Beratung
besonders wichtig.
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